head
Immobilien Verwaltung


ALLGEMEINE VERWALTUNG - GESCHÄFTSFÜHRUNG

  • Durchführung einer Verwaltertätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 875 BGB
  • Übernahme von planenden, disponierenden, informierenden und kontrollierenden Aufgaben einer Verwaltung
  • Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung einer Wohnungseigentumsanlage
  • Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwaltungsunterlagen
  • Übernahme von Verwaltungsunterlagen bei Verwalterwechsel
  • Herausgabe aller übernommenen, erlangten und erstellten Verwaltungsunterlagen nach Beendigung der Verwalterlaufzeit (§667 BGB)
  • Auskunfterteilung an Wohnungseigentümer und berechtigte Interessenten in Verwaltungsangelegenheiten
  • Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen mit dem Verwaltungsbeirat
  • Turnusmäßige, nichttechnische Objektbesuche
  • Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Wohnungseigentums
  • Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern untereinander bzw. mit Nutzern
  • Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern untereinander bzw. mit Nutzern
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind
  • Treffen von Maßnahmen, die zur Warhung einer Frist oder zur Abwehr eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Geltendmachung von gerichtlichen oder au ßergerichtlichen Ansprüchen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluß der
  • Wohnungseigentümer ermächtigt ist
  • Erledigung von Angelegenheiten der Eigent ümergemeinschaft in
    -grundstücks- und baurechtlicher Art
    -nachbarschaftsrechtlicher Art
    -abgabenrechtlicher Art
    -versicherungsrechtlicher Art
  • Verhandlung mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordunungsrechtlichen Fragen
  • Abschluß und Auflösung von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Rahmen der Wohnungseigentümer
  • Abschluß, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Vermietung und Beaufsichtigung der gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen

WOHNUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG
BESCHLUSSDURCHFÜHRUNG

  • Abhalten einer Wohnungseigentümerversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt (mindestens 1mal jährlich) einschließlich Erstellung einer Niederschrift
  • Vorbereitung einer ordentlichen Eigentümerversammlung. Festlegung der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung. Versammlungsleitung einschließlich Beschlußvorbereitung, Beschlußformulierung und Abstimmung einer ordentlichen
  • Eigentümerversammlung.
  • Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie der richterlichen Entscheidungen i.S. der Eigentümerversammlung
  • Gewährung von Einsicht in die Niederschriften bei berechtigtem Interesse
  • Vorbereitung und Durchführung von Beschlußfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren
  • Vollzug von Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft im Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Vorbereitung von Beschlußvorlagen und Erläuterungsgespräche vor Festlegung der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.
  • Vorbereitung von Organisationsbeschlüssen als Hilfsmittel der Verwaltung.
  • Durchsetzung der Beschlüsse von Haus- und Nutzungsordnungen im Rahmen der Beschlüsse
  • Hinweis der Nutzer von Eigentumswohnungen auf Einhaltung übernommener Pflichten und Informationen über vorhandene Rechte
  • Überprüfung der Einhaltung von Hausordnungen, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen bei turnusmäßiger Begehung

VERWALTUNG GEMEINSCHAFTLICHER GELDER

  • Abwicklung kaufmännischer Arbeiten
    -Auftragsvergabe
    -Zahlungsaufträge
    -Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträge
    -Rücklagen und Rückstellungen
  • Einrichtung und Pflege der kaufmännischen Verwaltungsunterlagen
  • Einrichtung des Lastschriftsverkehrs zum Inkasso des Hausgeldes und der Sonderumlagen
  • Einrichtung und Kontoführung von Girokonten/Betriebskonten sowie Anlagenkonten objektbezogen und getrennt vom
  • privatvermögen des Verwalters
  • Einrichtung und Pflege einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung
  • Rechnungskontrolle und Anweisungen
    -periodische und aperiodische Leistungen
    -Hauswartkasse, Waschmarkenabrechnung
    -Abrechnung von Gemeinschaftseinrichtungen
    -Mieten und Pachten des Gemienschaftseigentums
    -Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten
    -Wohngeld und Wohngeldveränderungen
  • Erstellung eines Vermögensstatus
  • Kontrolle und Prüfung maschinell durchgeführter Buchungen
  • Durchführung von Geldanlagen nach Eigentümerbeschluß
  • Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder, Sonderumlagen und Abrechnungsfehlbeträge

WIRTSCHAFTSPLAN · ABRECHNUNG · RECHNUNGSLEGUNG

  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes zur Beschlußfassung
    -mit Festlegung der Ausgaben und Einnahmen
    -mit Kostenschätzung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
    -mit Aufteilung der Kosten in rechtsgültiger Form
    -mit Verabschiedung durch die Eigentümerversammlung
    -mit Mitteilung an die Einzeleigentümer einschließlich Verpflichtung zur Vorschlußleistung
  • Abrechnung über den Wirtschaftsplan
    -mit Belegprüfung und Belegpflege
    -mit Festlegung der Abgrenzungsposten
    -mit Beschlußfassung durch die Eigentümerversammlung
    -mit Mitteilung an die Einzeleigentümer und Ausweisung von Schuld - und Guthabensalden
    -mit Verteilung von Überschüssen oder Nachforderung von Nachschüssen
  • Mitwirkung und Vorbereitung einer Rechnungslegung
  • Festlegung und Vorbereitung von Sonderumlagen
  • Berechnung der Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
  • Vorbereitung der Änderung einer Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
  • Vorbereitung der Unterlagen des Wirtschaftsplanes und der Abrechnung zur Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder durch die
  • Rechnungsprüfer. Information des Beirates und der Prüfer bei auftretenden Fragen.
  • Auslegung der Abrechnungsunterlagen und der Unterlagen des Wirtschaftsplanes in einem Auslegungszeitraum, der zu vereinbaren ist vor der Eigentümerversammlung und am Ort der Wohungseigentumsanlage.

INSTANDHALTUNG · INSTANDSETZUNG
BAULICHE VERÄNDERUNGEN

  • Im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Egentums erforderliche Maßnahmen treffen durch:
    Überwachung und Abrechnung einfacher routinemäßiger Arbeiten
  • Einleitung von technischen Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, periodische Begehung des
  • Wohnungseigentumsobjektes/Gemeinschaftseigentums mindestens 2mal jährlich
    *mit Erkennen sichtbarer Instanhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
    *mit Bedarfsfeststellung/Bedarfsanalysen vorhandener Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
    *mit Kostenschätzung (Einholung mehrerer Angebote) als Unterlagen für Wirtschaftsplan und Beschlußfassung
  • Abschluß von Wartungs- und Pflegeverträgen für das Gemeinschaftseigentum und Überwachung der Ausführung, Ausschreibung und Massenermittlung der Routine- und Wiederholungsarbeiten der Instandhaltung, Angebotsprüfungen und Erstellen von
  • Preisspiegeln, Vergabe von technischen Aufträgen nach Eigentümerbeschluß.
  • Rechnungsprüfung technischer Aufträge und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit Ausschreibungstext, Aufmaß und
  • Massenberechnung.
  • Technische Mitwirkung bei Betriebskostenverteilung
  • Vorbereitungsmaßnahmen zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung einschließlich Beschlußvorlage
  • Pflege der technischen Ersatzteilkartei und der Handwerkerkartei/Lieferantenkartei
  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen
  • Vergabe von Kleinreparaturaufträgen im Rahmen der Verwalterbefugnis einschließlich Kleinteillagerung
    falls erforderlich, Auswahl, Einarbeitung und Überwachung eines Hausmeisters

#

Grafische Suche

Suchen Sie hier über die NRW-Karte!

Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin kontaktieren Sie bitte unser Büro unter:
02161- 6 98 00 - 11.