Immobilien Verwaltung
ALLGEMEINE VERWALTUNG - GESCHÄFTSFÜHRUNG
- Durchführung einer Verwaltertätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 875 BGB
- Übernahme von planenden, disponierenden, informierenden und kontrollierenden Aufgaben einer Verwaltung
- Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung einer Wohnungseigentumsanlage
- Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwaltungsunterlagen
- Übernahme von Verwaltungsunterlagen bei Verwalterwechsel
- Herausgabe aller übernommenen, erlangten und erstellten Verwaltungsunterlagen nach Beendigung der Verwalterlaufzeit (§667 BGB)
- Auskunfterteilung an Wohnungseigentümer und berechtigte Interessenten in Verwaltungsangelegenheiten
- Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen mit dem Verwaltungsbeirat
- Turnusmäßige, nichttechnische Objektbesuche
- Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Wohnungseigentums
- Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern untereinander bzw. mit Nutzern
- Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern untereinander bzw. mit Nutzern
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind
- Treffen von Maßnahmen, die zur Warhung einer Frist oder zur Abwehr eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
- Geltendmachung von gerichtlichen oder au ßergerichtlichen Ansprüchen, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluß der
- Wohnungseigentümer ermächtigt ist
- Erledigung von Angelegenheiten der Eigent ümergemeinschaft in
-grundstücks- und baurechtlicher Art
-nachbarschaftsrechtlicher Art
-abgabenrechtlicher Art
-versicherungsrechtlicher Art - Verhandlung mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordunungsrechtlichen Fragen
- Abschluß und Auflösung von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Rahmen der Wohnungseigentümer
- Abschluß, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer
- Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen
- Vermietung und Beaufsichtigung der gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen
WOHNUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG
BESCHLUSSDURCHFÜHRUNG
- Abhalten einer Wohnungseigentümerversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt (mindestens 1mal jährlich) einschließlich Erstellung einer Niederschrift
- Vorbereitung einer ordentlichen Eigentümerversammlung. Festlegung der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung. Versammlungsleitung einschließlich Beschlußvorbereitung, Beschlußformulierung und Abstimmung einer ordentlichen
- Eigentümerversammlung.
- Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie der richterlichen Entscheidungen i.S. der Eigentümerversammlung
- Gewährung von Einsicht in die Niederschriften bei berechtigtem Interesse
- Vorbereitung und Durchführung von Beschlußfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren
- Vollzug von Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft im Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung
- Vorbereitung von Beschlußvorlagen und Erläuterungsgespräche vor Festlegung der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.
- Vorbereitung von Organisationsbeschlüssen als Hilfsmittel der Verwaltung.
- Durchsetzung der Beschlüsse von Haus- und Nutzungsordnungen im Rahmen der Beschlüsse
- Hinweis der Nutzer von Eigentumswohnungen auf Einhaltung übernommener Pflichten und Informationen über vorhandene Rechte
- Überprüfung der Einhaltung von Hausordnungen, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen bei turnusmäßiger Begehung
VERWALTUNG GEMEINSCHAFTLICHER GELDER
- Abwicklung kaufmännischer Arbeiten
-Auftragsvergabe
-Zahlungsaufträge
-Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträge
-Rücklagen und Rückstellungen - Einrichtung und Pflege der kaufmännischen Verwaltungsunterlagen
- Einrichtung des Lastschriftsverkehrs zum Inkasso des Hausgeldes und der Sonderumlagen
- Einrichtung und Kontoführung von Girokonten/Betriebskonten sowie Anlagenkonten objektbezogen und getrennt vom
- privatvermögen des Verwalters
- Einrichtung und Pflege einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung
- Rechnungskontrolle und Anweisungen
-periodische und aperiodische Leistungen
-Hauswartkasse, Waschmarkenabrechnung
-Abrechnung von Gemeinschaftseinrichtungen
-Mieten und Pachten des Gemienschaftseigentums
-Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten
-Wohngeld und Wohngeldveränderungen - Erstellung eines Vermögensstatus
- Kontrolle und Prüfung maschinell durchgeführter Buchungen
- Durchführung von Geldanlagen nach Eigentümerbeschluß
- Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder, Sonderumlagen und Abrechnungsfehlbeträge
WIRTSCHAFTSPLAN · ABRECHNUNG · RECHNUNGSLEGUNG
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes zur Beschlußfassung
-mit Festlegung der Ausgaben und Einnahmen
-mit Kostenschätzung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
-mit Aufteilung der Kosten in rechtsgültiger Form
-mit Verabschiedung durch die Eigentümerversammlung
-mit Mitteilung an die Einzeleigentümer einschließlich Verpflichtung zur Vorschlußleistung - Abrechnung über den Wirtschaftsplan
-mit Belegprüfung und Belegpflege
-mit Festlegung der Abgrenzungsposten
-mit Beschlußfassung durch die Eigentümerversammlung
-mit Mitteilung an die Einzeleigentümer und Ausweisung von Schuld - und Guthabensalden
-mit Verteilung von Überschüssen oder Nachforderung von Nachschüssen - Mitwirkung und Vorbereitung einer Rechnungslegung
- Festlegung und Vorbereitung von Sonderumlagen
- Berechnung der Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
- Vorbereitung der Änderung einer Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
- Vorbereitung der Unterlagen des Wirtschaftsplanes und der Abrechnung zur Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder durch die
- Rechnungsprüfer. Information des Beirates und der Prüfer bei auftretenden Fragen.
- Auslegung der Abrechnungsunterlagen und der Unterlagen des Wirtschaftsplanes in einem Auslegungszeitraum, der zu vereinbaren ist vor der Eigentümerversammlung und am Ort der Wohungseigentumsanlage.
INSTANDHALTUNG · INSTANDSETZUNG
BAULICHE VERÄNDERUNGEN
- Im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Egentums erforderliche Maßnahmen treffen durch:
Überwachung und Abrechnung einfacher routinemäßiger Arbeiten - Einleitung von technischen Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, periodische Begehung des
- Wohnungseigentumsobjektes/Gemeinschaftseigentums mindestens 2mal jährlich
*mit Erkennen sichtbarer Instanhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
*mit Bedarfsfeststellung/Bedarfsanalysen vorhandener Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
*mit Kostenschätzung (Einholung mehrerer Angebote) als Unterlagen für Wirtschaftsplan und Beschlußfassung - Abschluß von Wartungs- und Pflegeverträgen für das Gemeinschaftseigentum und Überwachung der Ausführung, Ausschreibung und Massenermittlung der Routine- und Wiederholungsarbeiten der Instandhaltung, Angebotsprüfungen und Erstellen von
- Preisspiegeln, Vergabe von technischen Aufträgen nach Eigentümerbeschluß.
- Rechnungsprüfung technischer Aufträge und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit Ausschreibungstext, Aufmaß und
- Massenberechnung.
- Technische Mitwirkung bei Betriebskostenverteilung
- Vorbereitungsmaßnahmen zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung einschließlich Beschlußvorlage
- Pflege der technischen Ersatzteilkartei und der Handwerkerkartei/Lieferantenkartei
- Überwachung der Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen
- Vergabe von Kleinreparaturaufträgen im Rahmen der Verwalterbefugnis einschließlich Kleinteillagerung
falls erforderlich, Auswahl, Einarbeitung und Überwachung eines Hausmeisters




